Immobilienwissen
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der Immobilienbegriffe
Zustandswert
Der Zustandswert, auch Zeitwert genannt, repräsentiert den Wert eines Objekts, der sich aus dem Neuwert abzüglich etwaiger Wertminderungen aufgrund von Alterung, Abnutzung oder anderen Einflüssen ergibt.
Zustandswert
Zugehör
Zugehör sind bewegliche Sachen, die entweder gemäss dem örtlichen Brauch oder dem persönlichen Willen des Eigentümers dauerhaft für die Bewirtschaftung eines Grundstücks vorgesehen sind und entweder durch physische Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise mit diesem Grundstück in Beziehung stehen.
Zugehör
Zonenplan
Ein Zonenplan ist ein verbindliches Dokument, das für ein bestimmtes Gebiet die Art, den Zweck und das Ausmass der Nutzung festlegt.
Zonenplan
Zeitwert
Der Zeitwert (auch als Zustandswert bezeichnet) ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung.
Zeitwert
Wohnrecht
Dingliches Recht zur ausschliesslichen oder vorrangigen Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken.
Wohnrecht
Wirtschaftliches Alter
Das wirtschaftliche Alter eines Gebäudes ist das Alter, das unter Berücksichtigung des Erstellungsjahres, der Wertminderung aufgrund von Abnutzung, Altersschäden und nicht zeitgemässem Ausbaustand (Demodierung) sowie der Verjüngung durch Renovationen, Sanierungen oder bauliche Veränderungen bestimmt wird.
Wirtschaftliches Alter
Wirtschaftliche Wertminderung
Wirtschaftliche Wertminderung bezieht sich auf die Verringerung des Neuwertes eines Gebäudes aufgrund von Veränderungen in den Baustandards und Baumaterialien sowie im Bereich des Komforts, insbesondere in Bezug auf Installationen und Ausbau. Dieser Begriff ist eng mit dem Konzept der Wertminderung verbunden.
Wirtschaftliche Wertminderung
Wertvermehrende Investitionen
Wertvermehrende Investitionen sind Ausgaben, die den Wert eines Grundstücks steigern können. Diese werden für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer herangezogen. Werterhaltende Aufwendungen hingegen werden über die regulären Steuern abgerechnet. Wenn bereits Aufwendungen als werterhaltend in den regulären Steuern geltend gemacht wurden, können sie bei einem Verkauf nicht erneut als wertvermehrende Investitionen berücksichtigt werden.
Wertvermehrende Investitionen
Wertquote
Die Wertquote gibt das Miteigentumsverhältnis an und wird in Bruchteilen ausgedrückt. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (gemäss Art. 712e ZGB).
Wertquote
Wertminderung
Wertminderung bezieht sich auf den Wertverlust eines Objekts aufgrund von Alterung, Abnutzung, Mängeln, Schäden und Änderungen in der Baukunde sowie bei den Baustoffen. Die Wertminderung kann sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Natur sein.
Wertminderung
WEG
Das WEG steht für das Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz.
WEG
WEF
Das WEF, das Bundesgesetz für die Wohneigentumsförderung, zielt darauf ab, die Schaffung von Wohneigentum mithilfe beruflicher Vorsorgemittel zu fördern.
WEF
Vormerkungen
Durch die Vormerkung erhält ein obligatorisch wirkendes Recht nicht nur Gültigkeit zwischen den beteiligten Parteien, sondern es wird auch gegenüber Dritten wirksam, die das Grundstück oder damit verbundene Rechte erwerben. Im Grundbuch können verschiedene Arten von Vormerkungen eingetragen werden, darunter persönliche Rechte wie Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte, Mietverträge sowie Verfügungsbeschränkungen gemäss SchKG (Schuldrechtliches Gesetz) und vorläufige Eintragungen wie Bauhandwerkerpfandrechte.
Vormerkungen
Vorkaufsrecht unlimitiert
Vorkaufsrecht unlimitiert bedeutet, dass das Vorkaufsrecht zu denselben Preisen und unter denselben Bedingungen ausgeübt werden kann wie im ursprünglichen Vertrag.
Vorkaufsrecht unlimitiert
Vorkaufsrecht limitiert
Vorkaufsrecht limitiert bedeutet, dass das Vorkaufsrecht zu einem festgelegten oder klar definierbaren Preis ausgeübt werden kann.
Vorkaufsrecht limitiert
Vorbereitungsarbeiten BKP 1
Vorbereitungsarbeiten BKP 1 umfassen Tätigkeiten wie Abbrüche, Anpassungen an bestehende Bauten, Umlegungen von Werkleitungen und Verkehrsanlagen sowie zusätzliche Aufwendungen aufgrund von ungünstigen Baugrundverhältnissen oder ungewöhnlichen Standortbedingungen, die die normalen Bauarbeiten erschweren.
Vorbereitungsarbeiten BKP 1
Verkehrswert vor 20 Jahren
Wenn die relevante Handänderung vor mehr als 20 Jahren stattgefunden hat, hat der Steuerpflichtige das Recht, den Verkehrswert des Grundstücks vor 20 Jahren anzusetzen. Dieser Verkehrswert vor 20 Jahren wird nach dem Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse ermittelt und entspricht dem mutmaßlichen Preis, den das Grundstück am massgeblichen Bewertungsstichtag im normalen Geschäftsverkehr erzielt hätte.
Verkehrswert vor 20 Jahren
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der unter üblichen Bedingungen und unabhängig von aussergewöhnlichen oder persönlichen Umständen am Bewertungsstichtag erzielt werden kann.
Verkehrswert
Verkehrsfläche VF
Die Verkehrsfläche VF ist der Bereich innerhalb der Nettogeschossfläche NGF, der ausschliesslich der Erschliessung dient. Dies umfasst beispielsweise Flächen wie Korridore, Eingangshallen, Treppen, Rampen und Aufzugsschächte, die ausserhalb der Wohnungen liegen.
Verkehrsfläche VF
Verkaufsrecht
Das Verkaufsrecht ist das Recht einer begünstigten Person, in einen Kaufvertrag einzutreten. Diese Berechtigung kann im Grundbuch vorgemerkt werden.
Verkaufsrecht
Unkultivierbarer Boden (Ödland)
Unkultivierbarer Boden, auch als Ödland bezeichnet, bezieht sich auf Landflächen, die nur unter unverhältnismässigem Aufwand für eine wirtschaftliche Nutzung hergerichtet werden können. Dies können beispielsweise Felsen, Sumpfgebiete und ähnliche landwirtschaftlich unbrauchbare Gebiete sein.
Unkultivierbarer Boden (Ödland)
Umgebungsfläche zur Sondernutzung UFSN
Die Umgebungsfläche zur Sondernutzung UFSN umfasst die Flächen in der Umgebung, an denen spezielle Sondernutzungsrechte bestehen.
Umgebungsfläche zur Sondernutzung UFSN
Umgebungsfläche zur gemeinsamen Nutzung UFGN
Die Umgebungsfläche zur gemeinsamen Nutzung UFGN bezeichnet die Fläche, die von mehreren Parteien gemeinsam genutzt wird.
Umgebungsfläche zur gemeinsamen Nutzung UFGN
Umgebungsfläche UF
Die Umgebungsfläche UF umfasst den Teil eines Grundstücks, der nicht von Gebäudeteilen durchdrungen wird. Die massgeblichen Faktoren werden nach Abschluss der Bauarbeiten ermittelt. Flächen über Bauten oder Teilen von Bauten, die ganz oder teilweise im Erdreich liegen, gelten als Umgebungsflächen, sofern sie begehbar, befahrbar oder bepflanzbar sind und mit dem umliegenden Gelände in Verbindung stehen. Die Umgebungsfläche unterteilt sich in bearbeitete Umgebungsfläche BUF (harte oder befestigte Flächen) und unbearbeitete Umgebungsfläche UUF.
Umgebungsfläche UF
Umgebung BKP 4
Umgebung BKP 4 bezieht sich auf Arbeiten und Gestaltungsmassnahmen, die außerhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden. Dazu gehören Erschliessungsarbeiten, Rohbauarbeiten, Ausbauarbeiten, Installationsarbeiten sowie Landschaftsgestaltung und Gartenarbeiten. Kleinere Bauprojekte wie Swimmingpools, Biotopanlagen, Gartenhäuser und Ähnliches können ebenfalls in dieser Kategorie berücksichtigt werden, wenn es um die Schätzung des Gesamtwerts geht.
Umgebung BKP 4
Technische Wertminderung
Technische Wertminderung ist eine Abnahme des Neuwerts aufgrund von Alterung, Abnützung, Mängeln und Schäden. Dies entspricht einer Verringerung des Werts und ist ein Teilaspekt der allgemeinen Wertminderung.
Technische Wertminderung
Tausch
Ein Tauschvertrag unterscheidet sich von einem herkömmlichen Kaufvertrag dadurch, dass die Gegenleistung nicht in Form von Geld erfolgt, sondern in Form eines anderen Grundstücks. Wenn bei einem Tauschgeschäft ein Gewinn erzielt wird, unterliegt dieser ebenfalls der Grundstückgewinnsteuer.
Tausch
Substanzwert
Der Substanzwert ist eine Kennzahl, die den Wert eines Vermögenswerts basierend auf seinem physischen Zustand und seiner materiellen Beschaffenheit darstellt. Er setzt sich zusammen aus dem Zeitwert aller baulichen Anlagen auf einem Grundstück, den Kosten für Umgebungsarbeiten, den Baunebenkosten sowie dem Landwert.
Substanzwert
Substantieller Schaden
Ein substantieller Schaden ist ein Bauschaden, der nicht behebbar ist.
Substantieller Schaden
Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums, die es den Eigentümern ermöglicht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und nach ihren eigenen Vorstellungen auszubauen (gemäss Art. 712a ff ZGB).
Stockwerkeigentum
Stichtag (Bewertungsstichtag)
Der Stichtag (Bewertungsstichtag) ist der Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung eines Grundstücks bezieht.