Wertquote
Die Wertquote gibt das Miteigentumsverhältnis an und wird in Bruchteilen ausgedrückt. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (gemäss Art. 712e ZGB).
Die Wertquote gibt das Miteigentumsverhältnis an und wird in Bruchteilen ausgedrückt. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (gemäss Art. 712e ZGB).