Vorkaufsrecht
Ein vertragliches Recht, das einer Partei die Möglichkeit gibt, eine Immobilie vor anderen Interessenten zu kaufen, meist unter vorher festgelegten Bedingungen.
Ein vertragliches Recht, das einer Partei die Möglichkeit gibt, eine Immobilie vor anderen Interessenten zu kaufen, meist unter vorher festgelegten Bedingungen.