Verkehrswert vor 20 Jahren

Wenn die relevante Handänderung vor mehr als 20 Jahren stattgefunden hat, hat der Steuerpflichtige das Recht, den Verkehrswert des Grundstücks vor 20 Jahren anzusetzen. Dieser Verkehrswert vor 20 Jahren wird nach dem Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse ermittelt und entspricht dem mutmaßlichen Preis, den das Grundstück am massgeblichen Bewertungsstichtag im normalen Geschäftsverkehr erzielt hätte.