Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums, die es den Eigentümern ermöglicht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und nach ihren eigenen Vorstellungen auszubauen (gemäss Art. 712a ff ZGB).
Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums, die es den Eigentümern ermöglicht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und nach ihren eigenen Vorstellungen auszubauen (gemäss Art. 712a ff ZGB).