Selbstständige und dauernde Rechte
Selbstständige und dauernde Rechte sind gemäss dem Sachenrecht Grundstücke, wie zum Beispiel Baurechte, Quellenrechte usw., die im Grundbuch als eigenständige Grundstücke eingetragen werden.
Selbstständige und dauernde Rechte sind gemäss dem Sachenrecht Grundstücke, wie zum Beispiel Baurechte, Quellenrechte usw., die im Grundbuch als eigenständige Grundstücke eingetragen werden.