Ortsüblich

"Ortsüblich" bedeutet, dass etwas den Gepflogenheiten oder den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Dies kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie den Landwert, die Baukosten, die Bestandteile und Zugehörigkeiten, den Mietertrag, die Nebenkosten usw., und bezieht sich auf das, was in dieser spezifischen Region oder an diesem Ort als normal oder gebräuchlich angesehen wird.