Nutzniessung (Art. 745/755 ZGB)
Die Nutzniessung (gemäss Art. 745/755 ZGB) ist ein Recht, das dem Berechtigten das Anrecht auf den Besitz, die Nutzung und den vollen Nutzen einer Sache gewährt.
Die Nutzniessung (gemäss Art. 745/755 ZGB) ist ein Recht, das dem Berechtigten das Anrecht auf den Besitz, die Nutzung und den vollen Nutzen einer Sache gewährt.