Miteigentum

Miteigentum liegt vor, wenn mehrere Personen anteilige Eigentümer einer Sache sind. Die Anteile am Miteigentum gelten als eigenständige Grundstücke gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Grundstück). Jeder Miteigentümer kann frei über seinen Anteil verfügen. Um über die gesamte Sache zu verfügen, ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.