Korporationsrecht
Korporationsrecht ist das Recht auf den Ertrag aus dem Eigentum an korporativen Grundstücken. Dieses Recht kann im Grundbuch zugunsten eines bestimmten Grundstücks eingetragen werden.
Korporationsrecht ist das Recht auf den Ertrag aus dem Eigentum an korporativen Grundstücken. Dieses Recht kann im Grundbuch zugunsten eines bestimmten Grundstücks eingetragen werden.