Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine spezielle Steuer, die auf Verkäufe von Grundstücken im Privatvermögen erhoben wird. Im Kanton Zürich erfolgt die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer durch die Gemeinde, und die Steuerpflichtigen müssen eine separate Steuererklärung dafür abgeben.