Ersatzbeschaffung von Wohneigentum

Die Ersatzbeschaffung von Wohneigentum bezieht sich auf die Möglichkeit, bei der Veräusserung einer ständig und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnimmobilie einen Steueraufschub zu beantragen. Dies ist möglich, sofern der erzielte Verkaufserlös innerhalb einer angemessenen Frist, normalerweise etwa 2 Jahre, für den Kauf oder den Bau einer gleichwertigen selbstgenutzten Immobilie in der Schweiz verwendet wird.