Erbbau
Ein Grundstück, das für einen bestimmten Zeitraum vermietet wird, wobei der Mieter das Recht hat, darauf zu bauen. Am Ende des Erbbaurechts fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück.
Ein Grundstück, das für einen bestimmten Zeitraum vermietet wird, wobei der Mieter das Recht hat, darauf zu bauen. Am Ende des Erbbaurechts fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück.