Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit ist ein begrenztes dingliches Recht an Grundstücken, wie es gemäss Artikel 730 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) festgelegt ist.
Eine Dienstbarkeit ist ein begrenztes dingliches Recht an Grundstücken, wie es gemäss Artikel 730 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) festgelegt ist.