Alleineigentum
Alleineigentum bezeichnet die Eigentümerschaft einer Einzelperson an einem Gut, über das sie innerhalb der rechtlichen Vorgaben uneingeschränkt verfügen kann.
Alleineigentum bezeichnet die Eigentümerschaft einer Einzelperson an einem Gut, über das sie innerhalb der rechtlichen Vorgaben uneingeschränkt verfügen kann.