Abbruchsreife
Abbruchsreife liegt in der Regel vor, wenn der Wert des Grundstücks abzüglich der Kosten für den Abriss höher ist als der Marktwert des Gebäudes im unveränderten Zustand.
Abbruchsreife liegt in der Regel vor, wenn der Wert des Grundstücks abzüglich der Kosten für den Abriss höher ist als der Marktwert des Gebäudes im unveränderten Zustand.